TEILNAHMEBEDINGUNGEN · GASTRONOMIE (B2B)

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für Gastronomiebetriebe

Synet Eat: Restaurant-Software, Listung auf syneteat.com und Zahlungsanbindung

Stand: 13.10.2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge

  • Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Synetma (Synet AI), Inhaber Mustafa Genc, Hauptstraße 36, 73033 Göppingen, USt-IdNr. DE465240456, E-Mail info@synet-ai.com (nachfolgend „Synetma“), und Gastronomiebetrieben (nachfolgend „Restaurant“) über die Nutzung von Synet Eat, insbesondere (a) die Restaurant-Software (restaurant.synet-ai.com), (b) die Listung und Vermittlung auf der Plattform syneteat.com und (c) die Zahlungsanbindung über Stripe.
  • Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Das Restaurant bestätigt mit der Bestellung bzw. Aktivierung, dass es als Unternehmer handelt.
  • Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Synetma (synet-ai.com/agb) und die Software-Lizenzvereinbarung (synet-ai.com/lizenz). Bei Widersprüchen gehen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für Synet Eat vor. Abweichende Bedingungen des Restaurants gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • Für Endkunden der Plattform gelten gesonderte Nutzungsbedingungen (synet-ai.com/eat-agb). Mit Endkunden schließt das Restaurant den Kauf- bzw. Reservierungsvertrag; Synetma ist nicht Vertragspartei dieser Verträge.

2. Leistungen von Synetma

  • Restaurant-Software: Verwaltung von Speisekarte und Preisen, Bestellungen, Reservierungen, QR-Tischmenüs und Tischrechnungen, Küchenmonitor, Fernseh-/Signage-Funktionen, Gästeverwaltung, Statistiken und ein KI-gestützter Co-Pilot als Webanwendung.
  • Listung und Vermittlung auf syneteat.com: Wenn das Restaurant Lieferung und/oder Abholung aktiviert, wird es auf der Plattform angezeigt und Endkunden können dort bestellen und reservieren.
  • Stellenbörse (Jobs): Das Restaurant kann Stellenanzeigen auf syneteat.com veröffentlichen und Bewerbungen im Bewerber-Postfach des Panels entgegennehmen (Abschnitt 7a).
  • Zahlungsanbindung: Zahlungen von Endkunden werden über Stripe Connect direkt an das Restaurant geleitet. Synetma ist nicht Zahlungsdienstleister, nimmt keine Gelder entgegen und verwahrt sie nicht.
  • Wir schulden eine gewissenhafte Bereitstellung der Software und der Plattform, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Bestellmenge).

3. Vertragsschluss, Zugang, Laufzeit, Entgelt

  • Der Vertrag über das Einführungspaket kommt mit der Buchung und erfolgreichen Zahlung auf synetma.com zustande. Das Restaurant erhält einen Lizenzschlüssel und aktiviert damit sein Konto.
  • Einführungspaket: einmalig 14,99 € für 3 Monate Zugang; es verlängert sich nicht automatisch und kann pro Betrieb nur einmal genutzt werden (Prüfung anhand der Steuernummer).
  • Fortsetzung: Etwa drei Wochen vor Ablauf bieten wir per E-Mail die Fortsetzung als Business-Abo (derzeit 349 € pro Monat) an. Das Abo beginnt nur, wenn das Restaurant die Fortsetzung ausdrücklich bestätigt und bezahlt; ohne Bestätigung endet der Zugang nach Ablauf und es wird nichts berechnet. Das Business-Abo verlängert sich monatlich und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
  • Alle auf der Preisseite genannten Preise verstehen sich, soweit dort nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Synetma stellt Rechnungen elektronisch bereit (Restaurant-Panel unter „Rechnungen“, Link in der E-Mail). Beim Kauf sind die Rechnungsanschrift und – soweit vorhanden – die USt-IdNr. anzugeben; sie bestimmen u. a., ob deutsche Umsatzsteuer berechnet wird (bei Unternehmen in anderen EU-Staaten mit gültiger, geprüfter USt-IdNr. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; bei Sitz außerhalb der EU keine deutsche Umsatzsteuer). Bei Rückerstattungen stellt Synetma eine Gutschrift aus.
  • Bei Ablauf des Zugangs, Kündigung oder Zahlungsausfall wird das Restaurant-Konto gesperrt. Die Daten bleiben im Rahmen der gesetzlichen Fristen gespeichert. Die Listung auf syneteat.com endet mit der Sperrung.
  • Das Widerrufsrecht für Verbraucher besteht bei diesem ausschließlich an Unternehmer gerichteten Angebot nicht.

4. Pflichten des Restaurants

Das Restaurant ist für alles verantwortlich, was seine eigene Leistung gegenüber Endkunden betrifft. Insbesondere:

  • Berechtigung: Es verfügt über alle für den Betrieb erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen (Gewerbe, Lebensmittelrecht, Hygiene) und hält sie ein.
  • Anbieterkennzeichnung: Es pflegt in den Einstellungen vollständige und zutreffende rechtliche Angaben (Firma bzw. Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon, Umsatzsteuer-ID, Handelsregister soweit vorhanden). Wir zeigen diese Angaben Endkunden an. Ohne diese Angaben kann Lieferung und Abholung nicht aktiviert werden.
  • Speisekarte und Preise: Angaben müssen wahr und vollständig sein. Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer; Liefergebühr und Mindestbestellwert müssen richtig hinterlegt sein. Preisermäßigungen (Streichpreise) sind nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung zu kennzeichnen.
  • Allergene, Zusatzstoffe, Lebensmittelinformationen: Das Restaurant ist verpflichtet, Allergene und Zusatzstoffe vollständig und richtig anzugeben und die nach der Lebensmittelinformationsverordnung erforderlichen Informationen vor der Bestellung bereitzuhalten. Vorschläge der KI sind unverbindliche Hilfen und müssen vom Restaurant geprüft werden. Leere Felder werden Endkunden als „keine Angaben hinterlegt“ angezeigt.
  • Bestellungen: Bestellungen sind unverzüglich zu bearbeiten, der Status ist zutreffend zu pflegen. Kann das Restaurant nicht liefern oder annehmen, nutzt es die Pausenfunktion bzw. storniert die Bestellung und erstattet den Betrag.
  • Lieferung: Die Lieferung erfolgt mit eigenem Personal und auf eigene Verantwortung (einschließlich Arbeits-, Versicherungs- und Straßenverkehrsrecht). Der Lieferradius ist realistisch zu wählen; Bestellungen außerhalb des Radius werden von der Plattform bei Standortfreigabe abgewiesen, bei schriftlicher Adresse bestätigt der Kunde die Lage selbst.
  • Erstattungen: Bei Stornierung, Nichtannahme, Nichtlieferung oder berechtigter Reklamation erstattet das Restaurant dem Kunden den Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über Stripe auf demselben Zahlungsweg.
  • Jugendschutz: Alkoholabgabe nur nach Altersprüfung gemäß Jugendschutzgesetz.
  • Verpackung: Das Restaurant erfüllt die Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (einschließlich Mehrweg-Angebotspflicht und Systembeteiligung).
  • Steuern und Belege: Das Restaurant ist selbst für Umsatzsteuer, Rechnungen, Kassen- und Belegpflichten und sonstige steuerliche Pflichten verantwortlich. Synet Eat erstellt für bezahlte Bestellungen (Lieferung, Abholung, Tischzahlung) automatisch einen Bestellbeleg, auf Wunsch des Gastes eine Rechnung und bei Stornierung einen Storno-Beleg (fortlaufend nummeriert je Restaurant), bietet Bon-Druck (58/80 mm), eine Umsatzübersicht und einen CSV-Export für den Steuerberater. Steuersätze, deren Zuordnung zu Speisen/Getränken, Steuernummer/USt-IdNr. und die Entscheidung, ob Steuer ausgewiesen wird, legt das Restaurant selbst fest und bestätigt sie im Panel; die Vorschläge von Synet Eat sind unverbindlich und keine Steuerberatung. Bis zur Bestätigung werden Belege ohne Steuerausweis erstellt. Ob die Software zusätzlich eine zertifizierte Kasse (technische Sicherheitseinrichtung, § 146a AO) ersetzt, ist nicht zugesichert: Das Restaurant bleibt verpflichtet, seine Umsätze nach den für es geltenden Vorschriften zu erfassen (z. B. in seiner eigenen Kasse) und stimmt dies mit seinem Steuerberater ab. Das Restaurant ist für die Richtigkeit der Beleginhalte und für Rückzahlungen verantwortlich; die Funktion „Stornieren + erstatten“ löst eine Rückzahlung über Stripe aus.
  • Reservierungen: Anzahlungen, Stornierungsfristen und Regeln bei Nichterscheinen legt das Restaurant fest und teilt sie dem Gast vor der Reservierung transparent mit (Einstellungen und Reservierungsformular).
  • Inhalte: Texte, Bilder, Logos und Videos dürfen nur verwendet werden, wenn das Restaurant die Rechte hat. Es dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden oder diskriminierenden Inhalte veröffentlicht werden.
  • Fairness: Verboten sind gefälschte Bewertungen, Manipulation von Rankings, Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber Endkunden und die Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken.
  • Beschwerden: Das Restaurant bearbeitet Kundenbeschwerden zeitnah (innerhalb von 3 Werktagen) und arbeitet an der Aufklärung mit.

5. Provision, Zahlungsabwicklung und Gebühren

  • Synetma erhebt derzeit keine Provision und kein Entgelt pro Bestellung (0 %). Das Entgelt für die Software richtet sich nach Abschnitt 3.
  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Das Restaurant schließt dazu eine eigene Vereinbarung mit Stripe (Connect-Konto) und unterliegt dessen Prüf- und Identifizierungsverfahren. Stripe-Gebühren, Auszahlungsfristen und Rückbuchungen richten sich nach der Vereinbarung mit Stripe; die Gebühren trägt das Restaurant.
  • Erstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks) und Streitfälle bei Zahlungen gehen zu Lasten des Restaurants, da es Vertragspartner und Zahlungsempfänger ist.
  • Sollten wir künftig eine Provision oder zusätzliche Entgelte einführen, kündigen wir dies mit einer Frist von mindestens 30 Tagen an (Abschnitt 9).

6. Ranking, Kennzeichnungen und Bewertungen

Die Parameter, nach denen Restaurants auf der Plattform sortiert und hervorgehoben werden (u. a. Gesponsert-Platzierung, Entfernung, durchschnittliche Bewertung, personalisierte Sortierung, Kennzeichnungen wie „Neu“, „Beliebt“, „Am schnellsten“ und das Prüfsiegel), sind unter Transparenz & Ranking beschrieben. Das Restaurant kann seine Platzierung nicht unmittelbar durch Entgelt beeinflussen, ausgenommen eine ausdrücklich vereinbarte Gesponsert-Platzierung. Bewertungen stammen von Kunden mit tatsächlicher Bestellung; das Restaurant kann sie nicht löschen oder bearbeiten, aber auf Verstöße hinweisen (support@synet-ai.com). Das Restaurant kann auf jede Bewertung einmal öffentlich antworten (im Panel unter „Bewertungen“). Für seine Antworten ist es selbst verantwortlich: Sie müssen sachlich und höflich sein, dürfen keine Beleidigungen, keine personenbezogenen Daten des Kunden über Name und Bestellbezug hinaus und keine Rechtsverletzungen enthalten. Das Restaurant darf Bewertungen weder kaufen noch gegen Vorteile (z. B. Rabatte, Gratisartikel) einfordern oder beeinflussen. Synetma kann unzulässige Antworten entfernen. Die Gericht-Angaben (Daumen hoch/runter) und Auswertungen im Panel sind nur zur Qualitätsverbesserung bestimmt; das Restaurant verarbeitet die darin enthaltenen Kundendaten nicht für Werbung und gibt sie nicht weiter.

7. Zugang zu Daten, Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  • Das Restaurant erhält für die Erfüllung der Bestellung Name, Kontaktdaten, Lieferadresse bzw. Standort, Bestellinhalt und Notizen des Kunden. Dritte (andere Restaurants) erhalten diese Daten nicht.
  • Synetma nutzt aggregierte, nicht personenbezogene Daten (z. B. Bewertungsdurchschnitte, Bestell- und Lieferzeitstatistiken) für Ranking, Kennzeichnungen und die Weiterentwicklung der Plattform.
  • Hinsichtlich der Daten von Gästen und Kunden (Reservierungen, Gästeprofile einschließlich freiwilliger Allergieangaben, Bestellungen) ist das Restaurant Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Synetma verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag unter synet-ai.com/eat-avv, den das Restaurant mit der Annahme dieser Bedingungen abschließt.
  • Das Restaurant ist selbst für die Einhaltung des Datenschutzrechts im eigenen Betrieb verantwortlich, insbesondere für Information der Gäste, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Auskunftsersuchen.
  • Auf Anfrage stellen wir dem Restaurant seine Stamm-, Speisekarten- und Bestelldaten in einem gängigen Format zur Verfügung (z. B. bei Vertragsende).

7a. Stellenbörse (Synet Eat Jobs)

Mit Synet Eat Jobs kann das Restaurant Stellenanzeigen auf syneteat.com (syneteat.com/jobs.php) veröffentlichen und Bewerbungen im Bewerber-Postfach des Restaurant-Panels entgegennehmen. Dafür gelten zusätzlich zu den übrigen Bedingungen die folgenden Regeln. Für Bewerber gelten die Nutzungsbedingungen Synet Eat (Abschnitt 15a) und die Datenschutzerklärung (Abschnitt 13a).

  • Rolle von Synetma: Synetma stellt ausschließlich die technische Plattform bereit (Veröffentlichung der Anzeige, Entgegennahme und Weiterleitung von Bewerbungen). Synetma ist weder Arbeitgeber noch Personalvermittler oder Verleiher und wird nicht Partei eines Arbeits- oder Dienstvertrags. Arbeitgeber ist allein das Restaurant; es trägt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten (Auswahl, Vertrag, Vergütung, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Arbeitserlaubnis, Meldepflichten).
  • Entgelt: Synet Eat Jobs ist derzeit im Paket enthalten; Synetma erhebt weder ein Entgelt je Anzeige noch eine Provision je Einstellung. Künftige Entgelte kündigen wir nach Abschnitt 9 an. Das Restaurant darf von Bewerbern kein Entgelt, keine Kaution, Vorauszahlung oder Gebühr verlangen (auch nicht für Arbeitskleidung, Schulungen, Unterlagen oder angebliche Vermittlung).
  • Verantwortung für die Anzeige: Das Restaurant ist für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Anzeigen allein verantwortlich. Die Anzeige muss wahr sein und eine tatsächlich zu besetzende Stelle des Restaurants beschreiben (keine Scheinanzeigen, keine Anzeigen für Dritte, keine Datensammlung ohne Stelle).
  • Gleichbehandlung (AGG): Anzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein (§§ 1, 7, 11 AGG): keine Anforderungen oder Formulierungen, die nach Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder Familienstand auswählen (z. B. „nur Männer“, „junges Team“, „Muttersprachler“, Foto-Pflicht), es sei denn, das Gesetz erlaubt die Anforderung ausnahmsweise (§ 8 AGG). Der automatisch ergänzte Titelzusatz „(m/w/d)“ und die automatische Prüfung auf auffällige Formulierungen ersetzen die eigene Prüfung nicht.
  • Arbeitsrecht und Vergütung: Das Restaurant hält das gesetzliche und tarifliche Arbeits-, Mindestlohn-, Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz-, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht ein, einschließlich der Prüfung der Arbeitserlaubnis, und setzt Mitarbeitende korrekt als Arbeitnehmer oder – nur bei tatsächlicher Selbstständigkeit – als Selbstständige ein (Scheinselbstständigkeit). Fahrer benötigen Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz; Fahrzeug- und Betriebskosten regelt das Restaurant. Angaben zur Vergütung sind freiwillig, müssen aber wahr sein; die automatische Plausibilitätsprüfung (Stundenlohn in Deutschland nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn) ist eine Hilfe und keine Rechtsprüfung, und das Restaurant ist allein dafür verantwortlich, dass es die Anforderungen an Vergütungstransparenz einhält, die für es gelten. Arbeitsleistungen (auch Probearbeiten) sind zu vergüten, soweit das Gesetz das verlangt; die Anzeige darf nicht unbezahlte Arbeit als Bedingung ankündigen.
  • Unzulässige Anzeigen: Nicht veröffentlicht werden dürfen Anzeigen, die rechtswidrig, irreführend, betrügerisch oder diskriminierend sind; die Zahlungen von Bewerbern verlangen; Schwarzarbeit, Beschäftigung ohne Anmeldung oder ohne Arbeitserlaubnis, Scheinselbstständigkeit oder Ausbeutung nahelegen; Strukturvertrieb, Schneeballsysteme, Glücksspiel, Erwachsenenangebote oder Tätigkeiten außerhalb der Gastronomie bewerben; Links, Telefonnummern oder Kontaktkanäle außerhalb von Synet Eat im Anzeigentext enthalten (Links werden technisch abgelehnt; Bewerbungen laufen über das Bewerbungsformular); Rechte Dritter verletzen oder den Namen eines anderen Unternehmens verwenden.
  • Prüfung und Veröffentlichung: Anzeigen von Restaurants mit blauem Siegel werden veröffentlicht, wenn die automatische Prüfung (Pflichtangaben, keine Links, Mindestlohn-Plausibilität, keine auffälligen Formulierungen wie Gebühr, Kaution, Vorkasse oder diskriminierende Anforderungen) keinen Verstoß ergibt. Alle anderen Anzeigen sowie Anzeigen mit auffälligen Formulierungen werden vor der Veröffentlichung von Synetma geprüft und freigegeben. Die Freigabe ist keine rechtliche Prüfung oder Billigung der Anzeige und entbindet das Restaurant nicht von seiner Verantwortung. Änderungen an einer Anzeige durchlaufen dieselbe Prüfung.
  • Grenzen: Ein Restaurant kann höchstens 10 Anzeigen gleichzeitig offen haben. Eine Anzeige läuft 60 Tage und kann verlängert werden. Anzeigen sind nur sichtbar, solange das Restaurant auf der Plattform gelistet ist (Abschnitt 2 und Transparenz & Ranking) und die Anzeige nicht pausiert, besetzt, abgelaufen, geschlossen oder von Synetma ausgeblendet ist.
  • Maßnahmen von Synetma: Wir können Anzeigen ablehnen, ausblenden oder entfernen und die Jobs-Funktion beschränken oder sperren, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder das Gesetz, bei Betrugsverdacht, wiederholten begründeten Meldungen, Missbrauch oder auf Anordnung einer Behörde (Abschnitt 10 gilt entsprechend). Die Begründung der Entscheidung ist im Panel bei der betroffenen Anzeige (Jobs) einsehbar; das Restaurant kann der Entscheidung per E-Mail an support@synet-ai.com widersprechen und Stellung nehmen, wir prüfen erneut und antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei einer ausgeblendeten Anzeige kann das Restaurant sie nicht selbst wieder aktivieren.
  • Meldungen durch Nutzer: Jeder kann eine Anzeige ohne Konto melden. Melden mehrere verschiedene Personen (derzeit drei) dieselbe Anzeige, nehmen wir sie vorsorglich aus der öffentlichen Ansicht, bis wir sie geprüft haben. Wir speichern Meldungen und unsere Entscheidungen (Entscheidungsdatensatz, 3 Jahre) und berücksichtigen sie bei künftigen Meldungen zum selben Restaurant; wiederholte begründete Meldungen können zur Sperre der Jobs-Funktion oder zur Maßnahme nach Abschnitt 10 führen. Die Identität meldender Personen geben wir dem Restaurant nicht bekannt, soweit wir nicht rechtlich dazu verpflichtet sind.
  • Bewerberdaten (Datenschutz): Das Restaurant ist für die Bewerbungsdaten Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); Synetma verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach dem AVV (Abschnitt 7). Das Restaurant verarbeitet Bewerbungsdaten ausschließlich für das jeweilige Bewerbungsverfahren (§ 26 BDSG), beschränkt den Zugriff auf befugte Personen, gibt sie nicht an Dritte weiter (z. B. Agenturen, andere Betriebe), verwendet sie nicht für Werbung und baut ohne gesonderte, freiwillige Einwilligung des Bewerbers keinen Bewerberpool auf. Es fragt keine besonders sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO) ab und informiert Bewerber spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme nach Art. 13 DSGVO über seine eigene Verarbeitung. Anfragen betroffener Personen beantwortet das Restaurant.
  • Löschung: Synet Eat löscht Bewerbungen automatisch 90 Tage nach Eingang, unabhängig vom Status; das Restaurant kann sie vorher löschen. Möchte oder muss das Restaurant Daten länger aufbewahren (z. B. bei Einstellung oder zur Verteidigung gegen Ansprüche nach dem AGG), muss es sie vor der Löschung selbst in seine eigenen Unterlagen übernehmen und dort eigene Fristen einhalten; eine Exportfunktion ist nicht zugesichert. Synetma haftet nicht für Datenverlust durch die vereinbarte automatische Löschung.
  • Reihenfolge in der Jobliste: Restaurants mit blauem Siegel werden vor Restaurants ohne Siegel angezeigt, danach nach Freigabedatum (neueste zuerst). Eine Platzierung gegen Entgelt gibt es nicht (siehe Transparenz & Ranking, Abschnitt 6a).
  • Haftung und Freistellung: Das Restaurant haftet gegenüber Bewerbern, Behörden und Dritten allein für seine Anzeigen und sein Auswahlverfahren. Es stellt Synetma von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Anzeigen oder seinem Verhalten beruhen (insbesondere Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem AGG, Ansprüche von Bewerbern und Wettbewerbern sowie behördliche Verfahren), einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Synetma übernimmt keine Gewähr für Anzahl oder Eignung der Bewerber und prüft die Angaben von Bewerbern nicht.
  • Beendigung: Mit Ablauf des Zugangs, Sperre oder Kündigung werden die Anzeigen des Restaurants offline genommen. Noch gespeicherte Bewerbungen werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht (Abschnitt 9 des AVV).

7b. Nutzung der Marke Synet Eat (Werbematerial)

Synetma stellt Restaurants im Panel unter „Werbematerial“ Logos, Vorlagen und druckbare Materialien mit dem eigenen QR-Code des Restaurants zur Verfügung. Dafür gilt:

  • Nutzungsrecht: Synetma räumt dem Restaurant für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die bereitgestellten Marken, Logos und Materialien von Synet Eat zu nutzen, um auf seine Bestellmöglichkeit über Synet Eat hinzuweisen (z. B. Aufkleber, Aushänge, Tischkarten, Visitenkarten, eigene Website und Social-Media-Auftritte). Das Recht ist aus wichtigem Grund jederzeit widerruflich.
  • Unverändert verwenden: Logos und Materialien sind nur unverändert und nach dem Markenleitfaden im Paket zu verwenden (Farben, Proportionen, Freiraum, Mindestgröße). Sie dürfen nicht bearbeitet, nicht mit anderen Marken oder Logos zu einem neuen Zeichen verbunden und nicht in einer Weise dargestellt werden, die Synetma oder Synet Eat herabsetzt.
  • Zulässige Aussagen: Zulässig sind sachliche Hinweise wie „Bestelle direkt bei uns über Synet Eat.“ und „Wir arbeiten mit Synet Eat.“. Nicht zulässig sind Bezeichnungen, die eine besondere Beziehung oder Zusicherung vortäuschen, insbesondere „offizieller Partner“, „exklusiver Partner“, „autorisierter Vertriebspartner“ oder die Behauptung, Synetma stehe für Leistungen, Preise, Qualität oder Bewertungen des Restaurants ein. Aussagen über die Bedingungen von Synet Eat (z. B. zu Entgelten oder Provisionen) darf das Restaurant nur in der von Synetma bereitgestellten Formulierung verwenden.
  • Blaues Siegel: Das blaue Siegel darf nur verwendet werden, solange es dem Restaurant tatsächlich vergeben ist (siehe Transparenz & Ranking), und ist bei Entzug unverzüglich zu entfernen.
  • QR-Codes: Zu verwenden sind nur die vom Panel erzeugten QR-Codes, die auf die Seite des Restaurants bei Synet Eat verweisen. Sie dürfen nicht verändert, nicht auf andere Ziele umgeleitet und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Aufrufe über den QR-Code werden anonym gezählt (Statistik unter „Vitrine“).
  • Rechte bleiben bei Synetma: An den Marken, Logos, Gestaltungen und Materialien erwirbt das Restaurant keine Rechte. Es darf keine Marken, Domains, Social-Media-Namen, App-Namen oder sonstigen Bezeichnungen anmelden oder verwenden, die „Synet Eat“ oder verwechslungsfähige Bezeichnungen enthalten.
  • Kosten und Anbringung: Druck- und Anbringungskosten trägt das Restaurant. Es ist selbst dafür verantwortlich, dass es die Materialien rechtlich zulässig anbringt (z. B. Zustimmung des Vermieters, Werbe- und Gestaltungsvorgaben).
  • Ende der Nutzung: Mit Vertragsende, Sperre oder auf Aufforderung von Synetma wegen eines Verstoßes stellt das Restaurant die Nutzung ein und entfernt Aufkleber, Aushänge und Online-Verwendungen innerhalb von 14 Tagen; bereits gedruckte Restbestände dürfen nicht weiter verwendet werden. Nach Vertragsende kann ein QR-Code auf eine Seite führen, auf der das Restaurant nicht mehr bestellbar ist; Synetma haftet nicht für vergebliche Druck- oder Anbringungskosten.
  • Verstöße: Bei Verstößen kann Synetma die Entfernung und Unterlassung verlangen und die Nutzung der Materialien sperren; weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Gleichbehandlung und eigene Angebote

Synetma bietet auf der Plattform selbst keine Speisen oder Getränke zum Verkauf an und betreibt keine eigenen konkurrierenden Restaurants. Unterschiedliche Behandlung von Restaurants ergibt sich ausschließlich aus den unter „Transparenz & Ranking“ genannten, für alle gleichermaßen geltenden Kriterien sowie aus ausdrücklich vereinbarten Gesponsert-Platzierungen.

9. Änderungen der Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) ändern. Das Restaurant kann in dieser Frist widersprechen oder den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; die Frist kann verkürzt werden, wenn die Änderung durch Gesetz oder Behörde verlangt wird oder zur Abwehr einer Gefahr für die Plattform erforderlich ist. Verzichtet das Restaurant schriftlich auf die Frist oder nutzt die Plattform nach Ablauf weiter, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

10. Aussetzung, Beschränkung und Beendigung

  • Wir können Listung, Teilfunktionen oder den Zugang aussetzen, beschränken oder beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei: Verstößen gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht; rechtswidrigen oder irreführenden Inhalten; Zahlungsverzug; Betrugs- oder Missbrauchsverdacht; wiederholten begründeten Kundenbeschwerden oder dauerhafter Nichterfüllung von Bestellungen; Sicherheitsrisiken für die Plattform; Anordnung einer Behörde.
  • Wir teilen dem Restaurant die Entscheidung vor Wirksamwerden mit einer Begründung auf einem dauerhaften Datenträger mit. Ausnahmen: Die Mitteilung kann unverzüglich danach erfolgen, wenn rechtliche Pflichten, ein erhebliches Sicherheitsrisiko oder ein schwerwiegender Verstoß dem entgegenstehen. Das Restaurant kann Stellung nehmen; wir überprüfen die Entscheidung und heben sie auf, wenn der Grund entfallen ist.
  • Die ordentliche Kündigung durch Synetma ist mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Die Kündigung durch das Restaurant richtet sich nach Abschnitt 3.
  • Nach Beendigung wird die Listung entfernt. Bestehende Bestellungen sind noch ordnungsgemäß abzuwickeln und zu erstatten.

11. Rechte an Inhalten

Das Restaurant räumt Synetma das einfache, nicht ausschließliche, weltweite, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte (Name, Logo, Fotos, Speisekarten, Beschreibungen) zum Betrieb und zur Darstellung auf der Plattform und in Werbemaßnahmen für die Plattform zu nutzen, technisch zu vervielfältigen (z. B. Größenanpassung), zu übersetzen und öffentlich zugänglich zu machen. Das Restaurant stellt Synetma von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch diese Inhalte frei.

12. Verfügbarkeit, Haftung, Freistellung

  • Wir bemühen uns um hohe Verfügbarkeit, können aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren; planmäßige Wartungen und Störungen bei Drittanbietern (z. B. Stripe, Hosting) sind möglich.
  • Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für Leistungen des Restaurants gegenüber Endkunden (Speisen, Hygiene, Allergene, Lieferung, Preise) haftet allein das Restaurant. Es stellt Synetma von Ansprüchen von Endkunden und Dritten frei, die auf einer Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.
  • KI-Ausgaben (Co-Pilot, Allergen- und Textvorschläge) sind unverbindlich und müssen vor Verwendung geprüft werden.

13. Beschwerden und Streitbeilegung

Beschwerden des Restaurants über Entscheidungen, Ranking, Sperren oder technische Probleme richtet es an support@synet-ai.com. Wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen mit einer begründeten Stellungnahme. Wir sind bereit, an einer außergerichtlichen Mediation teilzunehmen; die verfügbaren unabhängigen Mediatoren nennen wir auf Anfrage unter info@synet-ai.com.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Göppingen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Rest wirksam. Weitere Informationen: Auftragsverarbeitung · Transparenz & Ranking · Datenschutz Eat.