Transparenz, Ranking & Meldeverfahren
Wie Synet Eat Restaurants sortiert, Bewertungen und Kennzeichnungen entstehen und wie du Inhalte melden kannst
Stand: 13.10.2026
1. Sortierung der Restaurants (Standardsortierung „Für dich“)
Zuerst: welche Restaurants überhaupt gelistet werden. Ein Restaurant erscheint in Liste und Suche, wenn es Bestellungen annehmen kann: gültige Lizenz, verbundene Zahlungsabwicklung (Stripe), hinterlegter Standort, mindestens ein verfügbares Gericht, Lieferung (und dein Standort innerhalb des Lieferradius) oder Abholung angeboten und nicht pausiert, und nicht von Synetma ausgeblendet (z. B. bei Verstößen gegen die Bedingungen). Qualitäts- oder Bewertungshürden gibt es für die Listung nicht — auch neue Restaurants ohne Bewertungen werden gelistet.
Die Trefferliste wird in der Standardsortierung „Für dich“ so geordnet (höchstens 60 Restaurants pro Abruf, weitere über „Mehr laden“):
- Zuerst Restaurants mit der Kennzeichnung „Gesponsert“ (siehe Abschnitt 3).
- Danach, wenn du angemeldet bist und Bestell- oder Favoritenhistorie hast: Restaurants, deren Küchenrichtung zu den drei Küchenrichtungen passt, die du am häufigsten bestellt oder als Favorit gespeichert hast (Bestellungen zählen doppelt, Favoriten einfach). Dieser Faktor ist ausschaltbar: Widerspruch per E-Mail an info@synet-ai.com.
- Danach nach Entfernung in Ringen von 3 km, wenn dein Standort bekannt ist (innerhalb eines Rings ist die genaue Entfernung kein Kriterium).
- Innerhalb eines Rings (bzw. ohne Standort insgesamt) stehen zuerst Restaurants, die die Kriterien der Startseiten-Vitrine erfüllen (vollständiges Profil: Logo, Titelbild, Beschreibung, mindestens 3 verfügbare Gerichte, Öffnungszeiten; keine auffällig hohe Stornoquote von über 20 % bei mindestens 5 bezahlten Bestellungen; keine auffällig niedrige Durchschnittsbewertung unter 3,5 Sternen bei mindestens 5 Bewertungen).
- Innerhalb dieser Gruppen entscheidet eine Zufallsmischung, die sich bei jedem Aufruf ändert („Neu mischen“). Bewertungen, Bestellzahlen und das blaue Siegel beeinflussen die Standardsortierung nicht. So hat jedes Restaurant — auch ein neues — die gleiche Chance, oben zu erscheinen.
Du kannst die Ergebnisse nach Küche, Preisklasse, Ernährungsform und weiteren Kriterien filtern und stattdessen nach „Beste Bewertung“, „Entfernung“, „Neueste“ oder „Am schnellsten“ sortieren; diese Sortierungen sind nicht zufällig. Synetma kann eigene Test- bzw. Demo-Restaurants zu Vorführzwecken vorübergehend anzeigen; dies wird intern protokolliert und ist nicht käuflich.
2. Listen auf der Startseite
- „Neu dabei“: aus allen Restaurants, die in den letzten 30 Tagen hinzugekommen sind und die Vitrinen-Kriterien erfüllen.
- „Beliebt“: aus den (bis zu) 100 Restaurants der Vitrine mit den meisten Favoriten-Markierungen.
- „Meistbewertet“: aus den (bis zu) 100 Restaurants der Vitrine mit der größten Zahl an Bewertungen (Durchschnitt mindestens 3,5 Sterne).
- „Am schnellsten“: aus den (bis zu) 100 Restaurants der Vitrine mit der kürzesten durchschnittlichen Lieferzeit (nur bezahlte, abgeschlossene Bestellungen der letzten 30 Tage, mindestens 5).
- „Beliebte Gerichte“: etwa zur Hälfte Gerichte mit vielen Likes und Aufrufen, etwa zur Hälfte zufällig gewählte Gerichte (so haben auch neue Gerichte eine Chance); höchstens zwei Gerichte je Restaurant.
In jeder Liste werden höchstens 12 Einträge angezeigt. Wenn mehr Restaurants die Bedingung erfüllen, wählt das System bei jedem Aufruf per Zufall eine andere Auswahl aus; dadurch erscheinen alle qualifizierten Restaurants abwechselnd. Die Kennzeichnungen („Neu dabei“, „Beliebt“ usw.) auf den Karten gelten für die jeweils Besten bzw. alle Neuen unabhängig von dieser Auswahl. Die Werte werden automatisch aus Plattformdaten berechnet.
3. Kennzeichnung „Gesponsert“
Restaurants, die mit „Gesponsert“ gekennzeichnet sind, werden aufgrund einer Vereinbarung mit Synetma bevorzugt platziert. Die Kennzeichnung erscheint auf der Restaurantkarte. Abgesehen davon kann ein Restaurant seine Platzierung nicht durch Zahlung erkaufen. Synetma erhebt derzeit keine Provision auf Bestellungen.
4. Kennzeichnung „Blaues Siegel“ (Top-Restaurant)
Das blaue Siegel ist keine Garantie, keine Identitätsprüfung des Unternehmens und kein Qualitätsurteil im Einzelfall. Es wird nur vergeben, wenn alle folgenden objektiven Kriterien erfüllt sind und ein Synetma-Administrator den Eintrag zusätzlich geprüft und bestätigt hat: bezahlte Lizenz (kein Testzugang); mindestens 60 Tage auf der Plattform; mindestens 40 bezahlte, abgeschlossene Bestellungen in den letzten 90 Tagen; Durchschnittsbewertung mindestens 4,5 Sterne bei mindestens 25 Bewertungen von mindestens 15 verschiedenen Gästen; Stornoquote (vom Restaurant stornierte bezahlte Bestellungen) höchstens 5 %; vollständiges Profil mit mindestens 3 Galeriefotos; Angabe von Firmenname und E-Mail in den rechtlichen Angaben.
- Das Siegel bleibt bestehen, solange Haltegrenzen eingehalten werden (mindestens 4,3 Sterne, Stornoquote höchstens 8 %, mindestens 20 bezahlte Bestellungen in 90 Tagen, bezahlte Lizenz). Fällt ein Restaurant darunter, wird das Siegel automatisch ausgeblendet; bleibt das 60 Tage am Stück so, entfällt die Bestätigung und muss neu erteilt werden.
- Vergabe, Entzug und automatischer Verlust werden mit Datum, Begründung und den zugrunde liegenden Kennzahlen intern protokolliert. Synetma kann das Siegel bei Verstößen oder berechtigten Beschwerden jederzeit entziehen und Restaurants ausblenden.
- Das Siegel beeinflusst die Standardsortierung der Restaurants nicht (siehe Abschnitt 1); es wird nur an der Restaurantkarte angezeigt. Eine Ausnahme gilt für die Jobliste (siehe Abschnitt 6a). Bewertungen beruhen auf tatsächlichen Bestellungen, ohne weitergehende Echtheitsprüfung (siehe Abschnitt 5).
- Ein Restaurant sieht in seinem Panel unter „Sichtbarkeit“, welche Kriterien erfüllt sind und was fehlt.
5. Bewertungen und Kundenfotos
- Bewertungen und Fotos können nur von angemeldeten Kunden abgegeben werden, die bei dem Restaurant über Synet Eat bestellt haben und deren Bestellung als geliefert bzw. abgeholt gekennzeichnet ist. Pro Bestellung ist eine Bewertung bzw. ein Beitrag mit bis zu drei Fotos möglich. So wird sichergestellt, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Bestellung beruhen. Eine weitergehende Prüfung der Echtheit findet nicht statt.
- Restaurants können Bewertungen weder bearbeiten noch löschen und haben keinen Einfluss auf die Berechnung. Die Durchschnittsbewertung ist der Mittelwert aller Sternebewertungen des Restaurants. Angezeigt werden die neuesten Bewertungen; Bewertungen werden nicht vorab geprüft.
- Wir bieten Restaurants keine Möglichkeit, Bewertungen zu kaufen, und nehmen keine Vergütung für Bewertungen an.
- Restaurants können jede Bewertung einmal öffentlich beantworten; die Antwort ist als Antwort des Restaurants gekennzeichnet. Antworten verändern die Bewertung und das Ranking nicht.
- Die freiwilligen Daumen-Angaben je Gericht werden dem Restaurant als Rückmeldung angezeigt (z. B. welche Gerichte gut ankommen). Sie sind nicht öffentlich und fließen nicht in das Ranking ein.
- Der Name des Kunden aus der Bestellung wird mit Bewertung und Foto angezeigt (siehe Datenschutzerklärung).
6. Inhalte melden (Hinweisverfahren)
- Rechtswidrige oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Inhalte (z. B. beleidigende Bewertungen, Fotos mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, gefälschte Angaben) kannst du melden: Bei Kundenfotos über das Flaggensymbol (Anmeldung erforderlich), sonst per E-Mail an support@synet-ai.com. Bitte nenne die Adresse (URL) des Inhalts, eine Begründung, warum er rechtswidrig bzw. unzulässig ist, und deinen Namen und deine E-Mail-Adresse (ausgenommen bei Hinweisen auf Straftaten gegen Kinder).
- Ein Foto wird nach drei Meldungen unterschiedlicher Nutzer automatisch ausgeblendet und anschließend von uns geprüft. Andere Meldungen prüfen wir zeitnah (in der Regel innerhalb von 7 Tagen).
- Entscheiden wir, einen Inhalt zu entfernen oder ein Konto einzuschränken, teilen wir dem betroffenen Nutzer die Entscheidung mit Begründung mit. Betroffene können der Entscheidung per E-Mail an support@synet-ai.com widersprechen; wir prüfen dann erneut.
- Wir entfernen Inhalte, die nach Prüfung rechtswidrig sind, und sperren Konten bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
6a. Stellenanzeigen (Jobs): Sortierung, Prüfung und Meldeverfahren
Restaurants können auf Synet Eat Stellenanzeigen veröffentlichen (syneteat.com/jobs.php). Synet Eat ist dabei nur Plattform: Arbeitgeber ist das Restaurant, das die Anzeige veröffentlicht (siehe Nutzungsbedingungen, Abschnitt 15a, und Teilnahmebedingungen für Gastronomiebetriebe, Abschnitt 7a).
Welche Anzeigen sichtbar sind
- Eine Anzeige ist öffentlich sichtbar, wenn sie freigegeben ist, nicht abgelaufen (Laufzeit 60 Tage), nicht pausiert, besetzt oder geschlossen ist, nicht von Synetma ausgeblendet wurde und das Restaurant auf der Plattform gelistet ist (Kriterien wie in Abschnitt 1: Bestellannahme aktiv, nicht von Synetma ausgeblendet).
- Du kannst die Jobliste nach Suchbegriff (Titel, Restaurant, Ort, PLZ), Position, Beschäftigungsart, Land, Stadt und „nur mit Gehaltsangabe“ filtern.
Reihenfolge in der Jobliste
Anders als bei der Restaurantsortierung (Abschnitt 1) wirkt sich das blaue Siegel in der Jobliste auf die Reihenfolge aus: Anzeigen von Restaurants mit blauem Siegel (Kriterien siehe Abschnitt 4) stehen vor Anzeigen von Restaurants ohne Siegel. Innerhalb dieser beiden Gruppen gilt das Freigabedatum, neueste Anzeigen zuerst. Es gibt keine Zufallsmischung, keine Bewertungs- oder Bestellzahl-Faktoren und keine Platzierung gegen Entgelt; das Siegel kann nicht gekauft werden.
Prüfung vor und nach der Veröffentlichung
- Automatische Prüfung beim Einstellen: Pflichtangaben und Längen, keine Links im Anzeigentext (werden abgelehnt), bei Stundenlohn in Deutschland Plausibilität gegen den gesetzlichen Mindestlohn (zu niedrige Angaben werden abgelehnt), automatischer Titelzusatz „(m/w/d)“, Prüfung auf auffällige Formulierungen (z. B. Gebühr, Kaution, Vorkasse, diskriminierende Anforderungen).
- Restaurants mit blauem Siegel: Anzeige wird veröffentlicht, wenn die automatische Prüfung nichts Auffälliges ergibt. Alle anderen Restaurants und alle Anzeigen mit auffälligen Formulierungen: Die Anzeige wird erst nach Prüfung und Freigabe durch Mitarbeitende von Synetma veröffentlicht. Die Freigabe ist keine rechtliche Billigung der Anzeige.
- Automatisierung: Die automatische Prüfung kann eine Anzeige nur zur manuellen Prüfung zurückhalten oder (bei Links und Mindestlohn) beim Einstellen ablehnen; sie sperrt keine Konten. Das Ablehnen, Ausblenden und Entfernen einer Anzeige nach Prüfung entscheidet ein Mensch. Eine automatische Vorsorgemaßnahme gibt es bei Meldungen (siehe unten).
Meldeverfahren für Stellenanzeigen
- Jeder kann jede Anzeige über „Anzeige melden“ melden, ohne Konto. Gründe: Betrugsverdacht, diskriminierende Anzeige, Gebühren/Kaution/Vorkasse, Spam oder gefälschte Anzeige, Sonstiges. Eine Begründung im Freitext und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen sind freiwillig; sie helfen uns bei der Prüfung. Was wir dabei speichern, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 13a).
- Melden mehrere verschiedene Personen (derzeit drei) dieselbe Anzeige, nehmen wir die Anzeige vorsorglich aus der öffentlichen Ansicht, bis wir sie geprüft haben. Mehrere Meldungen derselben Kennung zählen nicht mehrfach.
- Wir prüfen Meldungen zeitnah (in der Regel innerhalb von 7 Tagen) und berücksichtigen dabei auch frühere Meldungen und Entscheidungen zum selben Restaurant. Als Ergebnis bleibt die Anzeige bestehen (Meldung wird mit Begründung abgewiesen) oder wird ausgeblendet. Auf Anfrage an support@synet-ai.com teilen wir der meldenden Person das Ergebnis mit.
- Wird eine Anzeige ausgeblendet oder abgelehnt, sieht das Restaurant im Panel unter „Jobs“ bei der Anzeige die Begründung. Es kann der Entscheidung per E-Mail an support@synet-ai.com widersprechen und Stellung nehmen; wir prüfen dann erneut und antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Die Identität meldender Personen geben wir dem Restaurant nicht bekannt, soweit wir nicht rechtlich dazu verpflichtet sind.
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zur Beschränkung oder Sperre der Jobs-Funktion, zum Ausblenden des Restaurants und zur Beendigung des Vertrags führen (siehe Teilnahmebedingungen, Abschnitte 7a und 10). Missbräuchliche Meldungen (z. B. gegen Wettbewerber) können wir unberücksichtigt lassen; wiederholt missbräuchlich meldende Personen können wir sperren.
- Wir speichern jede Meldung und Entscheidung mit Datum, Begründung und entscheidender Person als Entscheidungsdatensatz (3 Jahre; Angaben zur meldenden Person werden nach 24 Monaten entfernt), damit wir wiederholte Verstöße erkennen und unsere Entscheidungen nachvollziehen können.
7. Kontaktstellen
- Für Behörden, Nutzer und Restaurants: info@synet-ai.com (allgemein) und support@synet-ai.com (Meldungen, Beschwerden). Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch.
- Anbieter: Synetma (Synet AI), Mustafa Genc, Hauptstraße 36, 73033 Göppingen, Deutschland – siehe Impressum.
8. Angaben zu den Restaurants (Händlerkennzeichnung)
Alle Restaurants auf Synet Eat sind Unternehmer. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Restaurants sowie – soweit vorhanden – Rechtsform, vertretungsberechtigte Person und Umsatzsteuer-ID zeigen wir auf der Restaurantseite (Reiter „Info & Kontakt“), im Bestellvorgang und in der Bestellbestätigung an. Die Restaurants sind verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu pflegen; ohne sie können sie Lieferung und Abholung nicht aktivieren.
9. KI-Funktionen
KI-gestützte Funktionen (Restaurant-Finder, Reservierungsassistent) sind als „KI“ gekennzeichnet. Sie treffen keine verbindlichen Entscheidungen und können Fehler machen; die Reihenfolge der Restaurant-Ergebnisse folgt auch dort den oben beschriebenen Kriterien. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung Synet Eat und den Nutzungsbedingungen.